In diesen Bereichen sind unsere Patientenanwälte tätig:

 

Arzthaftung und Behandlungsfehler

Patientenanwälte setzen sich für Patienten ein, die Opfer von Behandlungsfehlern geworden sind. 

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen durch eine medizinische Behandlung Schaden zugefügt wurde, 

können Patientenanwälte Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

 

Mangelnde Aufklärung

Ein weiterer Bereich, in dem Patientenanwälte tätig sind, ist die mangelnde Patientenaufklärung

Wenn Ärzte nicht ausreichend über Risiken, Behandlungsalternativen etc. informiert haben, 

können Patientenanwälte Ihnen rechtlich zur Seite stehen.

 

 

Medizinprodukthaftung

Fehlerhafte Medizinprodukte können erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen. 

Patientenanwälte sind darauf spezialisiert, Patienten zu unterstützen, wenn es um fehlerhafte medizinische Geräte oder Produkte geht.

 

 

Schmerzensgeld

Bei erlittenen Schäden oder Schmerzen haben Patientenanwälte Erfahrung 

in der rechtlichen Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen

 

 

Diagnosefehler / Befunderhebungsfehler 

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn der Arzt von ihm erhobene oder bereits vorliegende Befunde falsch interpretiert 

und deshalb nicht die eigentlich gebotenen therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen ergreift. 

Dies kann beispielsweise auftreten, wenn Befunde wie Ultraschallbilder, Laborwerte, CT- und MRT-Daten oder Röntgenbilder 

nicht korrekt analysiert und interpretiert werden oder Befunde erst gar nicht erhoben werden obgleich sie es hätten müssen. 

 

 

Schadensersatz materieller Ansprüche

Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Person von einer anderen Partei verlangen kann, 

wenn sie durch deren Handlungen oder Unterlassungen einen materiellen Schaden erlitten hat. Hierunter fallen u.a.:

 

- Haushaltsführungsschaden (auch fiktiv)

- Erwerbsschaden

- Heil- und Hilfsmittelkosten

- Fahrtkosten

- notwendige Umbauten 

- Pflegemehraufwand

 

 

Ansprüche von Erben / Hinterbliebenen

Auch im Falle, dass ein Patient aufgrund einer fehlerhaften medizinischen Behandlung verstirbt, 

haben die Erben gemeinschaftlich die Möglichkeit, Ihre Rechte auf Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld und 

weiterer materieller Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hierunter fallen u.a.:

 

- Unterhaltsschäden

- Beerdigungskosten

- etc.

 

 

Pflegefehler

Ein Pflegefehler bezieht sich auf einen Fehler oder eine Nachlässigkeit, die von Pflegekräften oder Pflegeeinrichtungen begangen werden. 

Solche Fehler können schwerwiegende Folgen für die betroffenen Patienten haben.

 

 

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